Diebstahl aus dem Kfz rund um die Uhr
Ist bei einer Hausratversicherung der Diebstahl von Hausrat aus Kraftfahrzeugen mitversichert, so kann eine Entschädigungszahlung an die Bedingung geknüpft sein, dass das Aufbrechen des Fahrzeuges tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr erfolgte. Manche Versicherungen verzichten auf diese Einschränkung und bieten Versicherungsschutz auch in den Nachtzeiten.
Bei Diebstahl aus Kfz ist die Versicherungsleistung in der Regel auf wenige hundert Euro begrenzt. Auch ist es wichtig, wo der Hausrat im PKW aufbewahrt wurde. Werden die Gegenstände gut sichtbar im Innenraum zurückgelassen, kann die Versicherung die Leistung mit der Begründung ablehnen, dass die Sachen im Kofferraum oder Handschuhfach hätten verstaut werden müssen.
Eine Ersatzleistung für Wertgegenstände und teure elektrische oder elektronische Geräte (Handy, Kamera, Laptop) ist – abhängig vom Tarif – häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.