Ursula Gebert
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Lexikon - Deckungsstock

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Deckungsstock

Der Deckungsstock, auch Prämienreservefonds bezeichnet, ist ein Teil des gebundenen Vermögens des Versicherungsunternehmens und gewährleistet die Erfüllbarkeit der Versicherungsansprüche. Die Bestände stehen ausschließlich den Versicherten zu und im Falle eines Konkurses stehen deren Forderungen an erster Stelle.
Der Deckungsstock ist immer auf der erforderlichen Höhe zu halten, angepaßt an die anwachsende Deckungsrückstellung.

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