Bleibender Organschaden
Im Rahmen der Schwere Krankheitenversicherung sind dauerhafte Organschäden versichert.
Schwere Verlaufsformen einer Infektion können bleibende Organschäden nach sich ziehen, die sich z.B auf die Niere und auf das Herz beziehen.
Beispiele: Erkrankung des zentralen Nervensystems, fortgeschrittene Lebererkrankung, fortgeschrittene Lungenerkrankung, Nierenversagen.