Ursula Gebert
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Lexikon - Betriebe in Nachbarschaft (bis 10 m Entferung)

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Betriebe in Nachbarschaft (bis 10 m Entferung)

Bei einem Antrag zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ist anzugeben, ob sich in der Nachbarschaft (innerhalb von zehn Metern), Betriebe befinden. Ist dies der Fall, versichern die meisten Gesellschaften nicht bzw. nur auf Anfrage oder gegen Aufpreis wegen der Gefahrerhöhung.

Die Betriebsarten bestimmen die Gesellschaften.

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