Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit (Risikoleben)
Der Versicherer übernimmt für den Fall, dass die versicherte Person innerhalb der Versicherungsdauer pflegebedürftig wird, die fortführende Beitragszahlung der Versicherung.
Diese Beitragsbefreiung beschränkt sich auf den Zeitraum, in dem eine Pflegebedürftigkeit ab dem vereinbarten Pflegegrad besteht bzw. gilt, maximal bis zum Erreichen des vertraglich vereinbarten Alters.