Personen, die in einem Beamtenverhältnis stehen, sind in allen Bereichen der Sozialversicherung versicherungsfrei.
Beamte erhalten bei Krankheit Beihilfe oder Heilfürsorge und sind deshalb von Krankenversicherung befreit.
Die Anwartschaft auf Pension ist ebenso gewährleistet wie die Hinterbliebenenversorgung.
In der Rentenversicherung sind Beamte deshalb versicherungsfrei.
Das Beamtenverhältnis ist unkündbar. Daraus ergibt sich die Freisstellung der Beamten von der Arbeitslosenversicherung.