Ursula Gebert
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Lexikon - Auslandsaufenthalt außerhalb Europa

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Auslandsaufenthalt außerhalb Europa

Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung gilt weltweit - Voraussetzung ist, dass der Auslandsaufenthalt vorübergehend ist.

Der Versicherungsnehmer ist überall auf der Welt privat haftpflichtversichert, z.B. bei Reisen in den Urlaub oder wenn er sich beruflich im Ausland aufhält. Dieser Versicherungsschutz gilt ebenfalls für alle mitversicherten Personen, z.B. wenn Kinder im Ausland studieren.
Die begrenzte Zeitdauer des Auslandsaufenthaltes außerhalb Europas ist bei den einzelnen Gesellschaften verschieden.

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