Aufnahme älterer Antragsteller
Während die Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen berechnet wird, bestimmt in der privaten Krankenversicherung unter anderem das Eintrittsalter des Versicherten den Beitrag.
Das Alter wird hierbei nach der Formel „Kalenderjahr des Versicherungsbeginns minus das Geburtsjahr“ errechnet. Mit der Höhe des Eintrittsalters steigt die Versicherungsprämie.
Je jünger der Versicherte ist, desto günstiger wird der Beitrag, da im vorangeschrittenen Alter mit Alterungsrückstellungen Anwendung finden.
siehe:
Private Krankenversicherung