Ursula Gebert
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Lexikon - Allmählichkeitsschaden

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Allmählichkeitsschaden

Unter einem Allmählichkeitsschaden versteht man in der Privathaftpflichtversicherung sowie in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung einen Schaden, der durch langsames, kontinuierliches Einwirken von Gasen, Dämpfen, Temperatur, Feuchtigkeit, Wasser, Eis und Schnee entsteht.

Der daraus entstandene Schaden ist, je nach Tarif, eingeschlossen.

Eigenbewegung
Unfall

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