Ursula Gebert
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Betriebliche Altersvorsorge - Der Pensionfonds

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Durch die Rentenreform ist ein weiterer Durchführungsweg zur Betrieblichen Altersvorsorge geschaffen worden: der Pensionsfonds.

Hier können die Mitarbeiter eines Unternehmens von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren.

Gegenüber den Pensionskassen ist der Pensionsfonds investmentorientierter ausgerichtet. Er könnte theoretisch das vollständig eingezahlte Kapital in Aktien investieren.

  • Der Pensionsfonds ist...
    ...eine firmenunabhängige und selbstständige Versorgungseinrichtung, die Altersvorsorgeleistungen erbringt.
  • Er unterliegt...
    ...der staatlichen Versicherungsaufsicht.
  • Investiert wird...
    ...meist zu einem Teil in ein sicherheitsorientiertes Versicherungsprodukt, der andere Teil wird über Fonds direkt am Kapitalmarkt investiert. Die Aufteilung wird dabei in der Regel an die Bedingungen des Kapitalmarktes angepasst.
  • Garantiert wird,
    dass im schlechtesten Fall mindestens die eingezahlten Beiträge für die Verrentung zur Verfügung stehen.
  • Höhere Leistungen im Ruhestand...
    erhält der Berechtigte, wenn die Anlagen Gewinn erzielen.
  • Die versicherte Person...
    ...ist der Arbeitnehmer: Er hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung. Die Altersvorsorgeleistungen des Pensionsfonds werden für die Arbeitnehmer durch Pensionspläne geregelt.
  • Der Arbeitgeber ist...
    ... der Versicherungsnehmer. Die Beiträge in den Pensionsfonds können entweder von Ihnen oder von Ihrem Mitarbeiter (durch Entgeltumwandlung) oder von beiden gemeinsam erbracht werden. Der Arbeitgeber muss für die zugesagten Leistungen gegenüber dem Arbeitnehmer haften.
  • Die Auszahlung erfolgt...
    ...stets in Rentenform. Der Arbeitnehmer hat ab dem vertraglichen Rentenbeginn Anspruch auf eine lebenslange Rente.
  • Vorzeitig gekündigt werden...
    ...kann die Direktversicherung nicht. Im Fall eines Arbeitsplatzwechsels kann der neue Arbeitgeber den Vertrag natürlich weiterführen. Wenn nicht, besteht die Möglichkeit, die Beiträge selbst einzuzahlen oder die Versicherung mit entsprechend geringeren Leistungen beitragsfrei weiterlaufen zu lassen.
Eingeschlossen werden kann neben der Betrieblichern Altersversorgung auch eine Hinterbliebenenversorgung. Über die Rentenfonds kann man gleichzeitig die Berufsunfähigkeit absichern.

Lassen Sie sich individuell beraten!

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