Ursula Gebert
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Ihre Rechtsschutzversicherung für die ganze Familie

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In einer Familienrechtsschutz sind alle Familienmitglieder, d.h. der Ehepartner und alle minderjährigen und volljährigen unverheirateten Kinder, meist bis Vollendung des 25. Lebensjahres und ohne eigenes Einkommen, versichert.

Besonders wichtig für: berufstätige Ehepaare, die mit Kindern zur Miete wohnen und vielleicht noch mehrere Autos angemeldet haben...

Alle Mitglieder Ihrer Familie können in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden, z.B. bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Ehepartners, nach einem Verkehrsunfall oder weil die Party Ihres Kindes etwas zu lang und zu laut war...

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nach obenFür alle versicherten Personen der Familie besteht Versicherungsschutz

...bei der kombinierten Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Sie gilt:
  • für Nichtselbstständige im privaten und beruflichen Bereich
  • für Eigentümer und Halter aller auf sie zugelassener Fahrzeuge
    sowie für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge - z.B. sind auch Ihre Kinder als Fahrzeughalter oder Fahrer versichert
  • bei jeder Teilnahme am öffentlichen Verkehr; als Fußgänger, Radfahrer, Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln...
  • auf Wunsch auch für Eigentümer oder Mieter von selbst genutztem Wohnraum bzw. Vermieter von Wohn- und Gewerbeobjekten
Für Angestellte im öffentlichen Dienst wird in der Regel ein Rabatt auf die Versicherungsprämie gewährt.
 

nach obenWelche Leistungen sind in der Familien-Rechtsschutz ausgeschlossen?

  • Ehescheidungen
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Abwehren fremder Haftpflichtansprüche...

 

nach obenFolgende Rechtsgebiete werden im Einzelnen abgedeckt ...

Für das Kombi-Paket: Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Kraftfahrzeug-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz kann je nach Bedarf in der Regel ein- bzw. ausgeschlossen werden
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer- und Gewalttaten
Beispiel zur Schadensersatz-Rechtsschutz: Ihr Ehepartner stürtzt in einem Geschäft und verletzt sich dabei schwer, weil eine Gefahrenquelle nicht ausreichend genug abgesichert wurde. Gegen den Geschäftsinhaber wurden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, die jedoch von seiner Haftpflichtversicherung abgewiesen wurden. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie es sich leisten, gegen diese Entscheidung gerichtlich vorzugehen.
 

nach obenAlternative Pakete sind ...

Welche Rechtsgebiete bei den einzelnen Paketen abgedeckt werden, finden Sie in unserer Übersicht.

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Familien- Rechtsschutzversicherung.
Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.
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