Ursula Gebert
Versicherungen und Immobilien
Kontakt
Maklerin für Versicherungen und Immobilien
Bahnhofstr. 12
86399 Bobingen
mehr...

Privat
Kinder
Kundenlogin

Die Privathaftpflicht für Kinder

Seite per E-Mail empfehlen

Einen Moment nicht aufgepasst...

Ihr Kind fährt mit dem Fahrrad einen Fußgänger an.

Schadensersatzforderungen, Schmerzensgeld, Ersatzleistungen für Verdienstausfall oder sogar lebenslange Zahlungen können Sie finanziell erheblich belasten.

Sie sind für alle Schäden, die Ihr Kind verursacht, haftbar.

Eine Privat-Haftpflichtversicherung gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, besonders wenn Kinder zur Familie gehören.

Eine direkte Haftpflichtversicherung für Kinder gibt es nicht!
Sie sind in der Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern kostenfrei mitversichert.


Angebot zur Versicherung Ihres Kindes anfordern.
Angebot anfordern
 

nach obenWann sind Kinder in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert?

  • Kinder (eingeschl. auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind bis zum 18. Lebensjahr in der Familienhaftpflicht mitversichert. Danach brauchen Sie eine eigene Privathaftpflichtversicherung.

  • Ihr Kind ist auch nach dem 18. Lebensjahr über Ihre Haftpflicht mitversichert, solange es unverheiratet ist und es sich noch in einer ununterbrochenen Schul- oder einer anschliessenden Berufsaussbildung bzw. Studium befindet.

  • Kinder des nichtehelichen Lebenspartners sind meistens nur dann mitversichert, wenn der Lebenspartner der eheähnlichen Lebensgemeinschaft im Vertrag mit eingeschlossen ist.

 

nach obenProblem Aufsichtspflicht

Kinder unter sieben Jahren sind für die von ihnen verursachten Schäden grundsätzlich nicht verantwortlich und dafür nicht haftbar zu machen. Bei Verkehrsangelgenheiten haften Kinder sogar erst ab dem 10. Lebensjahr.

Der Geschädigte kann demnach seinen Schaden nicht geltend machen. Es sei denn, er kann den Nachweis erbringen, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
In diesem Fall zahlt die Privathaftpflicht der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht den verursachten Schaden.

Kinder zwischen sieben und 18 Jahren haften nur, wenn sie die nötige geistige Einsichtsfähigkeit haben. Ab dem 18. Lebensjahr sind sie für alle durch sie verursachten Schäden selbst verantwortlich.

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Absicherung Ihres Kindes.
Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.
zum Kontaktformular