Ursula Gebert
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Kfz-Haftpflichtversicherung

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Als Halter eines Kfz sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht- Versicherung abzuschließen.

Seit dem 5.April 1965 ist jeder Halter eines inländischen Kfz zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Kommt es zum Schadensfall werden dem Geschädigten die Ersatzleistungen garantiert. Somit wird gewährleistet, dass weder der Verursacher noch der Geschädigte vor dem finanziellen Ruin stehen.

Denn vor einem Unfall, ob nun verschuldet oder unverschuldet, ist niemand gefeit.
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nach obenWer und was ist durch die Kfz-Haftpflicht versichert?

  • Sie als Versicherungsnehmer, Halter, Eigentümer oder Fahrer sind gegen berechtigte und unberechtigte Haftpflichtansprüche Dritter durch diese Versicherung abgesichert.
  • Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Benutzung des versicherten PKW entstehen. Die Höchstsumme, bis zu der geleistet wird, ist vertraglich festgelegt. Kosten, die aus der Abwehr unberechtigter Ansprüche erwachsen, werden ebenfalls übernommen.
  • Wählen Sie eine ausreichende Deckungssumme. Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von 100 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden und 8 Mio EUR für Personenschäden.
  • Versicherungsschutz besteht europaweit.
  • Kommt es zu einem Strafverfahren oder einer Nebenklage, werden diese Kosten nicht durch die Haftpflicht ersetzt.

 

nach obenWas ist wichtig zur Beitragsberechnung?

Der Beitragsberechnung liegen bestimmte Gefahrenmerkmale zugrunde:
  • Art des Fahrzeuges (PKW, LKW, Motorrad, Oldtimer ...)
  • die Motorstärke (in PS, KW)
  • und der Verwendungszweck des KFZ
...und Gefahrenmerkmale, die sich an der Person orientieren:
  • Wohnort ...
  • Beruf - für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes gelten günstigere Tarife
  • SF-Klassen, diese richten sich nach der Anzahl der schadenfreien Jahre
  • seit wann man im Besitz des Führerschein ist... und vieles mehr
 

nach obenMit welchen Beitragsnachlässen können Sie rechnen?

Die meisten Nachlässe bekommt man auf Rabatte. Beachten Sie auf jeden Fall: Wenn Sie Rabatte nutzen, müssen die Bedingungen durch Sie erfüllt werden.

Die wichtigsten Rabatte, die Versicherungsgesellschaften bieten, sind:
  • der Wenigfahrerrabatt - wenn Sie eine vertraglich festgelegte Kilometerlaufleistung im Jahr nicht überschreiten
  • Garagenrabatt - wenn Sie einen abschließbare Garage besitzen oder wenn ein Carport oder Wohneigentum vorhanden ist.
  • Fahrerrabatt wird gewährt, wenn nur Sie bzw. Ihr Lebenspartner mit dem versicherten PKW fahren.
  • Wenn Sie Ihr Fahrzeug als Neufahrzeug gekauft haben, gibt es den sogenannten "Erstbesitzerrabatt". Bestimmend ist dabei das Datum der Erstzulassung des Autos auf den Versicherungsnehmer.
  • Gesellschaften geben auch Rabatte für bestimmte Berufsgruppen (Landwirtschaft, Beamte...), auf das Fahrzeugalter, Alter der Fahrer, die mit dem versicherten PKW fahren, Lady-Tarife ...

Tarife und Leistungen unterscheiden sich von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft erheblich und neue Rabatte und Angebote machen die Tariflandschaft in der Autoversicherung beinahe undurchschaubar.

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zu den Kfz-Versicherungen.
Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.
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