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Wichtige Änderungen 2010

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Im Jahr 2010 treten viele Änderungen und Neuregelungen in Kraft. Die wichtigsten haben wir für Sie zusammengestellt.

 

nach obenZuständigkeitswechsel Versicherungssteuer

Ab 01.07.2010 ist das Bundeszentralamt für Steuern die bundesweit zuständige Behörde für Versicherungs- und Feuerschutzsteuer.
Das BZSt übernimmt diese Aufgabe von Finanzämtern der Länder.



 

nach obenELENA - Kündigungsdaten meldepflichtig

Ab 01.Juli müssen nicht nur die Entgeltdaten vom Arbeitgeber an die "Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung" gemeldet werden, sondern auch solche Daten, die die Kündigung betreffen.
Wird ein Mitarbeiter gekündigt, sind folgende Daten meldepflichtig:
  • Wann erfolgte die Kündigung bzw. wann wurde das Arbeitsverhältnis beendet?
  • Lag eine Befristung des Arbeitsverhältnisses vor und wurde sie evtl. verlängert?
  • Welche Seite hat gekündigt?
  • Wurde die Kündigung schriftlich erteilt? Wie wurde sie zugestellt?
  • Liegt der Kündigung vertragswidriges Verhalten seitens des Arbeitnehmers zu Grunde? (Wenn ja, Verhaltensschilderung)
  • Gab es Abmahnungen?
  • Wurde eine Abfindung oder ein Urlaubsentgelt gezahlt?
Die Meldefrist beträgt drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Bei kürzerer Befristung oder einer fristlosen Kündigung muss die Änderung umgehend angezeigt werden.

Die Änderung muss nicht mehr gemeldet werden, wenn bei einer Verlängerung des befristeten Beschäftigungsverhältnisses die Befristungszeit länger als drei Monate ist.

Geringfügig Beschäftigte (Personengruppe 109/100) bilden eine Ausnahme: Für sie muss keine Meldung erfolgen.

 

nach obenSenkung Einspeisevergütung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde geändert. Demzufolge verringert sich die Vergütung für Dachanlagen einmalig um 16 Prozent. Bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen muss eine Senkung um elf Prozent verkraftet werden, bei anderen Flächen um 15 Prozent.
Der Preisverfall bei Photovoltaikanlagen habe zu wirtschaftlichen Fehlanreizen und Überforderung geführt.

 

nach obenKfz-Steuer



Steuerbefreiung

Nach dem neuen Gesetz wird die befristete Steuerbefreiung für Diesel-PKW der Abgasstufe Euro 6 von maximal 150 Euro auf Erstzulassungen ab dem 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 beschränkt.

Für Erstzulassungen vom 01. Juli 2009 bis 03. Juni 2010 besteht Vertrauensschutz. Fahrzeughalter können somit eine Steuerbefreiung ab dem 01. Januar 2011 beantragen. Nach einer Übergangszeit sollen ab 2013 Bestandsfahrzeuge in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer übergeführt werden.

Trikes, Quads und Elektroautos

Trikes und Quads stellen ab 01. Juli eine eigene Fahrzeuggruppe dar. Bisher wurden sie in der Kfz-Steuer wie PKW behandelt. Die Steuer wird nach den neuen Regelungen nach Hubraum und Schadstoffemission berechnet.

Für PKW mit Elektroantrieb gilt nach einer fünfjährigen Steuerbefreiung die Besteuerung nach dem verkehrsrechtliche zulässigen Gesamtgewicht. Dabei wird sie um die Hälfte gegenüber den in gleicher Weise besteuerten leichten Nutzfahrzeugen ermäßigt.

Bei der Nutzung von Saisonkennzeichen gilt eine Mindeststeuerpflicht von einem Monat.

Zulassungsbehörden

Zukünftig soll es eine bundesweit einheitliche Prüfung zur Feststellung von fälligen Zahlungen geben. Bei Zahlungssäumigen kann das Fahrzeug von den Zulassungsbehörden abgemeldet werden.

 

nach obenAltersvorsorgeprodukte

Fondsbasierte Rentenversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden und vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, sollten ab 01.07. einen konkreten Rentenfaktor oder Rentenbetrag angeben.

Ist in den Unterlagen einer Police, die ab 2005 abgeschlossen wurde, kein Rentenfaktor zu finden, erkennt der Staat diese Versicherung nicht als private Rentenvorsorge an. Dadurch würden Zinserträge und Überschüsse wie herkömmliche Kapitalerträge besteuert – und zwar nach der Abgeltungssteuer mit 25 Prozent.

In einem Schreiben an die Obersten Finanzbehörden im Oktober 2009 thematisiert das Bundesfinanzministerium das Fehlen des Rentenfaktors: „Sofern vor dem 1. Juli 2010 ein konkreter Geldbetrag oder Rentenfaktor nachträglich zugesagt wird, ist der Vertrag als Rentenversicherung zu betrachten und es ist keine steuerlich relevante Vertragsänderung anzunehmen. Bei Verträgen, bei denen vor diesem Datum die Rentenzahlung beginnt, und bei vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Rentenversicherungsverträgen ist eine nachträgliche Zusage nicht erforderlich.“

Mit dem Rentenfaktor ist ein konkret bezifferter, garantierter Faktor gemeint, „mit dem die Höhe der garantierten Leibrente durch Multiplikation mit dem am Ende der Anspar- und Aufschubphase vorhandenen Fondsvermögen bzw. Deckungskapitel errechnet wird“. Er zeigt also auf, wie hoch die Rente im Verhältnis zum Fondsguthaben ist.

 

nach obenRechengrößen 2010



Rechengrößen der Sozialversicherung 2010 (vorbehaltlich Zustimmung Bundesrat):

West Ost
Beitragsbemessungsgrenze:
allgemeine Rentenversicherung
5.500 Euro
(66.000 Euro)
4.650 Euro
(55.800 Euro)
Beitragsbemessungsgrenze:
knappschaftliche Rentenversicherung
6.800 Euro
(81.600 Euro)
5.700 Euro
(68.400 Euro)
Beitragsbemessungsgrenze:
Arbeitslosenversicherung
5.500 Euro
(66.000 Euro)
4.650 Euro
(55.800 Euro)
Versicherungspflichtgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung
4.162,50 Euro
(49.950 Euro)
4.162,50 Euro
(49.950 Euro)
Beitragsbemessungsgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung
3.750 Euro
(45.000 Euro)
3.750 Euro
(45.000 Euro)
Bezugsgröße in der
Sozialversicherung:
2555 Euro
(30.660 Euro)
2170 Euro
(26.040 Euro)


 

nach obenAbzug Versicherungsbeiträge 2010

  • Dienen gezahlte Beiträge zur PKV oder GKV der Grundversorgung und der Pflegepflichtversicherung, sind sie in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar.
    Ausgenommen: Beitragsanteile, die auf Krankengeldanspruch und Wahltarife entfallen.
  • nicht absetzbar sind in der PKV Zusatzbeiträge für Einbettzimmer, Chefarztbehandlung usw.
  • Höchstbeträge für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" steigen um je 400 Euro.
    "sonstige Vorsorgeaufwendungen" sind z.B.: Beiträge zu Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
  • Versicherer melden Vertragsdaten, Höhe der zu berücksichtigenden Beiträge und die Steueridentifikationsnummer dem Finanzamt.


 

nach obenBeitragssätze gesetzliche Rentenversicherung

Die Beitragssätze bleiben unverändert: 19,9 Prozent in der gesetzlichen Rentenversicherung; 26,4 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Der Mindestbeitrag in der GRV beträgt weiterhin 79,60 Euro.

 

nach obenKünstlersozialversicherung

Der Abgabesatz der KSK wird von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt.
Die Meldepflicht wird um einen monatlichen Melde- und Beitragsnachweis an die zuständige Krankenkasse ergänzt

 

nach obenElektronisches Entgeltnachweisverfahren (ELENA) startet

Zum 01. Januar 2010 startet mit der erstmaligen Meldung der Beschäftigtendaten durch die Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung das elektronische Entgeltnachweisverfahren (ELENA).
Informationen und Arbeitshilfen finden Arbeitgeber wie Beschäftigte auf www.das-elena-verfahren.de.

 

nach obenGleitzonenfaktor

Für Beschäftigte in der Gleitzone (400,01 bis 800,00) gilt der neue Gleitzonenfaktor 0,7585.

 

nach obenBetriebsprüfung

Betriebsprüfer der Rentenversicherer prüfen ab Beitragsjahr 2010 auch die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Unfallversicherung.

 

nach obenMeldung der Arbeitsstunden an die Unfallversicherungsträger

Arbeitgeber müssen ab 01.01.2010 die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten an die Unfallversicherung melden.
Zu melden sind:
  • tatsächlich erfasste Arbeitsstunden
  • Sollarbeitsstunden der Beschäftigten
Ersatzweise können Arnbeitsstunden nach dem Vollarbeiterrichtwert bzw. geschätzte Arbeitsstunden gemeldet werden.

 

nach obenAbgeltungssteuer

25 Prozent Abgeltungssteuer werden auch bei ausgezahlten ausländischen LV fällig.

Versicherungsvermittler unterliegen einer Meldepflicht für die Vermittlung von Kapitallebensversicherungsverträgen mit einem ausländischen Versicherer, wenn der Anbieter keine deutsche Niederlassung hat. Die Daten müssen an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden.

Für Verträge aus dem Jahr 2009 gilt eine Meldefrist bis zum 30. März 2010.

 

nach obenKinder

Der Kinderfreibetrag steigt von bisher 6.024 Euro auf 7.008 Euro im Jahr.
Das Kindergeld wird um 20 Euro auf 184 Euro für das erste und zweite Kind erhöht. Für das dritte Kind werden 190 Euro, für jedes weitere je 215 Euro gezahlt.
Das Finanzamt prüft, ob das Kindergeld oder der Freibetrag der Familie mehr bringt (Günstigerprüfung).

 

nach obenErben

In der Steuerklasse II werden die Steuersätze von bisher 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent - je nach Erbvermögen - verringert.
Erleichterungen, die über die Erbschaftssteuerreform von 2009 hinaus gehen, sind auch für Unternehmererben vorgesehen. Vergünstigungen bei der Erbschaftssteuer bleiben an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt. Allerdings werden die Fristen verkürzt (von sieben auf fünf Jahre) und die Mindestlohnsumme verringert.

 

nach obenÜbernachtungen

Auf die Kosten für Übernachtungen sollen zukünftig sieben statt 19 Prozent Mehrwertsteuer entfallen.

 

nach obenUnternehmen

Die Möglichkeiten für Unternehmen, Verluste steuermildernd geltend zu machen, sollen vereinfacht werden.
Die Bestimmungen zum Abzug von Zinsaufwendungen ("Zinsschranke") sollen gelockert werden.

 

nach obenManager-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherungen)

Mindestens zehn Prozent der D&O-Haftpflichtversicherungssumme muss der Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen betragen - schreibt das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung vor.
Bestehnde Policen müssen bis Mitte 2010 nachgebessert werden.

 

nach obenArbeitszeitkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer

Arbeitszeitkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften werden steuerlich nicht mehr anerkannt (ab 01.01.2010).

 

nach obenWertguthaben

Mit Jahresbeginn werden einheitliche Unfallversicherungsbeiträge bei Zuführung von Entgeltanteilen zu betrieblichen Wertkonten fällig.

 

nach obenPensionsrückstellungen

In der Handelsbilanz müssen Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersvorsorge höher angesetzt werden.
Zur Kalkulation betrieblichen Ansprüche muss nun ein "marktnaher Zinssatz" verwendet werden.
Beim Wertansatz von Pensionsrückstellungen müssen auch Gehaltsentwicklungen, Rentenanpassungen und Inflation berücksichtigt werden.