Ursula Gebert
Versicherungen und Immobilien
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Maklervollmacht

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Maklervollmacht

Vollmachtgeber:

(Name, Anschrift) -nachstehend Auftraggeber genannt-

Bevollmächtigter:

(Name, Anschrift, Bezeichnung) -nachstehend Makler genannt-

Der Auftraggeber bevollmächtigt die Makler ihm gegenüber

  • Versicherungsgesellschaften
  • Banken
  • Kapitalanlagegesellschaften
  • Bausparkassen
  • Automobilclubs
  • Aufsichtsbehörden
  • Vereine und Verbände
als Versicherungsmakler im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit rechtsgültig zu vertreten.

Die Makler sind insbesondere berechtigt:

  • Willenserklärungen des Auftraggebers abzugeben und für ihn entgegenzunehmen.
  • Versicherungsverträge des Auftraggebers ganz oder teilweise zu kündigen.
  • Versicherungsverträge für den Auftraggeber abzuschließen.
  • für den Auftraggeber in Schadenfällen aus Versicherungsverträgen tätig zu werden.

Die Makler werden hiermit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Alle Dritte, denen gegenüber die Bevollmächtigung wirksam wird, werden hiermit vom Auftraggeber zur Beachtung und Einhaltung ausdrücklich angewiesen.

Mit Erteilung dieser Maklervollmacht werden sämtliche zuvor erteilten Maklervollmachten ungültig.

Ort

Datum

Unterschrift(en) des/der Auftraggeber(s)