Abschreibungen
Bei einer Absetzung für Abnutzungen spricht man von Abschreibungen. Diese beziehen sich auf jedes Jahr der Nutzung, anfallenden Anteil der verbrauchsbedingten Wertminderung von Anlagegütern (Maschinen, Gebäude etc.). Die Abschreibung ist nach gesetzlichen Vorgaben anhand der Nutzungsdauer zu errechnen.
- nach Zeit: Ab/Jahr = (A - R) : n (Eur/Jahr
)
- nach Leistungsabgabe: Ab/Le = (A - R) : N (Eur/Le); A/Jahr = Ab/Le x j
A: Anschaffungswert
R: Restwert
n: Nutzungsdauer
N: Gesamtleistungsvorrat
j: Leistungsbeanspruchung
LE: Leistungseinheit (ha, h, km, etc.)
Die
degressive Abschreibung für neu angeschaffte Güter wurde zum 01. Januar 2008 abgeschafft.
AbschreibungFeuerbetriebsunterbrechungsversicherungUnternehmenssteuerreform 2008