Zahnarzt-Satz
Die Leistungen von Kieferorthopäden und Zahnärzten werden auf Basis einer eigenen Gebührenordnung vergütet.
Da die einzelnen Fälle sehr unterschiedlich sein können, dürfen Zahnärzte und Kieferorthopäden entsprechend des Mehraufwands einen mehrfachen Satz veranschlagen.
Der Regelhöchstsatz (3,5 fach) kann u.U. auch überschritten werden.
Für technische Leistungen werden bis zum 1,8-fachen Satz vergütet.
Ärztliche Leistungen werden bis zum 2,3-fachen Satz vergütet.
Liegt eine entsprechende medizinische Begründung vor, können die Sätze auf das 2,5-fache bzw. auf das 3,5-fache erhöht werden.
Für gesetzlich Versicherte werden Honorare bis zum 1,5-fachen Satz vergütet.