Ursula Gebert
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Lexikon - Vorsorgevollmacht

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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragt ein Volljähriger eine Person seines Vertrauens, stellvertretend für ihn zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen, falls er selbst dazu, etwa durch Unfall oder Krankheit, nicht mehr in der Lage ist. Die Vollmacht muss schriftlich und im Vollbesitz der geistigen Kräfte abgefasst werden. Eine Generalvollmacht sollte dem Bevollmächtigten explizit erlauben, über medizinische oder freiheitsbeschränkende (Pflegeheimunterbringung) Fragen bzw. Maßnahmen zu entscheiden. Konkrete Maßnahmen sollte man in einer Patientenverfügung abfassen, die Vorsorgevollmacht dient dazu, dem darin niedergelegten Willen Geltung zu verschaffen. Vorsorgedokumente sollten so aufbewahrt werden, dass sie im Notfall verfügbar sind.

Betreuungsvollmacht

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