Ursula Gebert
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Lexikon - Verkehrssicherungsmaßnahme

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Verkehrssicherungsmaßnahme

Eine Verkehrssicherungsmaßnahme wird dann notwendig, wenn eine besondere Gefahrenlage vorliegt; Ziel einer Verkehrssicherungsmaßnahme ist es, möglichen Schaden von Dritten abzuwenden.

Beispiele:

- Kommunen lassen im öffentlichen Verkehrsraum streuen, um Gefahrenlagen durch Schnee und Glatteis zu vermeiden

- Betreiber von Kinderspielplätzen müssen Verletzungsgefahren an Spielgeräten vermeiden

- Räum- und Streupflicht auf Gehwegen kann auch auf Privatleute zutreffen

- Anbringung von Treppengeländern oder die Instandhaltung von Gehwegen sind verkehrssichernde Maßnahmen eines Vermieters gegenüber Mietern und deren Besuchern

- Baustellen sind vom jeweiligen Bauherren /Bauunternehmer gegen das Betreten Unbefugter hinreichend zu sichern; Verletzungsgefahr soll vermieden werden

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