Ursula Gebert
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Lexikon - Langzeiturlaub

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Langzeiturlaub

Wer einen Langzeiturlaub plant, sollte sich unbedingt it seiner Krankenversicherung (Auslandskrankenversicherung) und seiner Hausratversicherung in Verbindung setzen. Ist ein Haus oder eine Wohnung 60 Tage oder länger unbewohnt, wird das als erhöhtes Risiko betrachtet. Im schlimmsten Fall kann der Verlust des Versicherungsschutzes drohen.

siehe: Krankenversicherung, Hausratversicherung

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