Ursula Gebert
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Lexikon - Ladekarte

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Ladekarte

Bei der Entwendung der Ladekarte eines Elektro- oder Hybridfahrzeuges, aus dem unter Verschluss gehaltenem Fahrzeug, erstattet der Versicherer die Kosten für eine Neuausstellung. Folgeschäden (z.B. finanzieller Schaden durch Missbrauch oder der Verlust eines Kartenguthabens) sind nicht versichert.

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