Hausarztprinzip
Dem Hausarztprinzip zufolge, ist im Krankheitsfall der
Hausarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin) erster Ansprechpartner des
Patienten.
Im Falle notwendiger Facharztbehandlungen überweist dieser den
Patienten an einen Spezialisten.
- Sucht der Patient im Krankheitsfall ohne Überweisung
den Spezialisten auf, reduziert sich der Erstattungsbetrag für
die Behandlungskosten auf bis zu 80 Prozent.
Ist in der PKV eine Tarifvariante ohne Hausarztprinzip
gewählt, fällt die Prämie meist höher aus.