Erhöhte Kraftanstrengung
Unter den Versicherungsschutz fallen erhöhte Kraftanstrengungen der versicherten Person.
Dazu gehören Verrenkungen, Schädigungen an Gliedmaßen und Wirbelsäule sowie Bauch- oder Unterleibsbrüche, z.B. durch schweres Heben bekommen Sie einen Leistenbruch.
Nicht versichert sind in der Regel Schädigungen der Bandscheiben.
Erhöhte Kraftanstrengung nicht auf Gliedmaßen und Wirbelsäule beschränkt