Ursula Gebert
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Lexikon - Ausfuhrbürgschaft

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Ausfuhrbürgschaft

Die Ausführungsbürgschaft dient dazu, die auftragsgemäße Ausführung während der Ausführungsphase sicher zu stellen.
Die Ausführungsbürgschaft wird nur noch sehr selten verwendet. Sofern der Auftraggeber eine Absicherung gegen Insolvenz des Auftragnehmers verlangt, wird meist eine Vertragserfüllungsbürgschaft vereinbart, da in der Praxis eine Gewährleistungsbürgschaft folgt.

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