Altersentlastungsbetrag
Beim Altersentlastungsbetrag handelt es sich um einen Steuerfreibetrag.
Vollendet ein Steuerpflichtiger vor Beginn jenes Kalenderjahres, für welches das zu versteuernde Einkommen errechnet wird, das 64. Lebensjahr, wird dieser Steuerfreibetrag gewährt.