Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. Für das Jahr 2012 ergeben sich folgende Größen.
Beitragsbemessungsgrenzen 2012
Gutverdiener müssen ab 2012 mehr in die Sozialversicherung einzahlen. Denn zum Jahresbeginn steigt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der Beiträge in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Für Einkünfte oberhalb dieser Grenze werden keine Beiträge fällig.
Die bundesweit geltende Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt im neuen Jahr von 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro monatlich an. Dies entspricht einem Jahreseinkommen von 45.900 Euro. Monatseinkommen über 3.825 Euro werden folglich bei der Berechnung der Kassenbeiträge nicht mit eingerechnet.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten-und Arbeitslosenversicherung beträgt 2012 in den neuen Bundesländern wie im Vorjahr unverändert 4.800 Euro. In den alten Bundesländern steigt sie hingegen von 5.500 Euro auf 5.600 Euro.
Versicherungspflichtgrenze 2012
Die Versicherungspflichtgrenze gibt an, ab welchem Bruttolohn ein gesetzlich Krankenversicherter in die private Krankenversicherung wechseln darf: Wer mehr verdient, kann sich privat versichern. Zum Jahreswechsel wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von 4.125 Euro Brutto-Monatsgehalt auf 4.237,50 Euro angehoben. Das erforderliche Jahreseinkommen für die PKV steigt somit von 49.500 Euro auf 50.850 Euro.
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2012
Rechengrößen alte Bundesländer:
| 2011 | 2012 |
allgemeine Rentenversicherung | 5.500,00 € | 5.600,00 € |
knappschaftliche Rentenversicherung | 6.750,00 € | 6.900,00 € |
Arbeitslosemversicherung | 5.500,00 € | 5.600,00 € |
Kranken- und Pflegeversicherung | 3.712,50 € | 3.825,00 € |
Versicherungspflichtgrenze | 4.125,00 € | 4.237,00 € |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 2.555,00 € | 2.625,00 € |
Rechengrößen neue Bundesländer:
| 2011 | 2012 |
allgemeine Rentenversicherung | 4.800,00 € | 4.800,00 € |
knappschaftliche Rentenversicherung | 5.900,00 € | 5.900,00 € |
Arbeitslosemversicherung | 4.800,00 € | 4.800,00 € |
Kranken- und Pflegeversicherung | 3.712,50 € | 3.825,00 € |
Versicherungspflichtgrenze | 4.125,00 € | 4.237,00 € |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 2.240,00 € | 2.240,00 € |
Beitragsentwicklung in der Sozialversicherung:
Sozialversicherung | 2011 | 2012 |
Krankenversicherung | 15,50 % | 15,50 % |
Krankenversicherung ermäßigt | 14,90 % | 14,90 % |
Pflegeversicherung | 1,95 % | 1,95 % |
Pflegeversicherung (Kinderlose ab 23 Jahre) | 2,20 % | 2,20 % |
Rentenversicherung | 19,90 % | 19,60 % |
Arbeitslosenversicherung | 3,00 % | 3,00 % |
Die Beiträge in der Sozialversicherung bleiben weitestgehend stabil. Lediglich der Rentenversicherungsbeitrag sinkt um 0,3 Prozentpunkte auf 19,6 Prozent.
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