Unter dem Oberbegriff Kraftfahrtversicherung verbergen sich die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Insassen-Unfallversicherung, die Kaskoversicherungen und - für Reisen ins Ausland - der Schutzbrief..
Seit dem 5.April 1965 ist jeder Halter eines inländischen Kfz zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Sie deckt im Falle eines Unfalls die verursachten Personen- und Sachschäden des Geschädigten. Das ist auch sinnvoll, denn im Straßenverkehr bestehen immer gewisse Risiken.
Und vor einem Unfall, ob nun verschuldet oder unverschuldet, ist niemand gefeit...
Damit auch die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abgesichert werden, sollten Sie außerdem eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen.
Die Kasko ist eine reine Schadenversicherung, die neben dem Diebstahl auch Schäden an Ihrem eigenen Auto ersetzt, für die kein anderer haftbar gemacht werden kann.
Dazu gehören z.B. Sturmschäden, Brand oder Wildunfälle. Eine Vollkasko versichert zusätzlich Schäden nach einem Unfall und Vandalismus.
Tarife und Leistungen unterschieden sich von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft erheblich und
neue Rabatte und Angebote machen die Tariflandschaft in der Autoversicherung fast undurchschaubar.
Hier finden Sie die wichtigsten Tarifleistungen und Unterschiede zur Autoversicherung.