Sie besitzen Sie mehrere Fahrzeuge? Dann bietet die Fahrzeug-Rechtsschutz den optimalen Versicherungsschutz für einzelne Fahrzeuge, z.B. jene, die am meisten genutzt werden.
In der Police zur Fahrzeug-Rechtsschutz geben Sie nur die Fahrzeuge an, die versichert werden sollen.
Der Beitrag wird pro Fahrzeug berechnet und ist typenabhängig - ist das zu versichernde Fahrzeug ein PKW, Kleinbus, Zugmaschine oder ein Sonderfahrzeug ...?
Bei vielen Gesellschaften wird der Versicherungsbeitrag geringer, wenn nur einzelne Fahrzeuge versichert werden. Und Sie gehen bei rechtlichen Streitigkeiten auf Nummer sicher - egal wer als Fahrer am Vorgang beteiligt war.
Selbst Fahrzeuge, die nicht auf Sie zugelassen sind, sondern z.B. auf Ihren Vater, Ehepartner, Kind... usw. sind versichert.
Angebot zur Rechtsschutzversicherung anfordern.
Angebot anfordern Folgende Rechtsgebiete werden im Einzelnen abgedeckt
Grundsätzlich sind verkehrsrechtliche Streitigkeiten des versicherten Fahrzeuges versichert.
Folgende Rechtsgebiete werden abgedeckt:
- Schadenersatz
- Verwaltungs- und Sachenrecht
- Sozialgerichtsbarkeit
- Disziplinar- und Standes-Gerichtsbarkeit
- Steuerrecht vor Gerichten
- Verwaltungsrecht in Verkehrssachen
- Strafrecht
- Ordnungswidrigkeiten
Wann besteht u.a. kein Versicherungsschutz?
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Verfahrenskosten, die wegen Falsch-Parken entstehen
- Nichtzulassung des benutzten Fahrzeuges
- Fahren ohne Führerschein
- keine Berechtigung des gefahren Fahrzeuges
- Unfall nach "Wettrennen" - z.B. auf der Autobahn
Sind Sie im öffentlichern Dienst angestellt?
- Die meisten Gesellschaften bieten spezielle Rechtsschutztarife für Angestellte und Bedienstete im Öffentlichen Dienst. Die Beiträge sind dann günstiger.
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
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